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Lieb Mecklenburg
Filterpflicht
oder Stilllegung von Feuerstätten: Nur emissionsträchtige
Altgeräte sind betroffen.
Frankfurt am Main.- In den vergangenen Tagen wurde in den
Medien über eine angeblich drohende Zwangsstilllegung bzw.
Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch die
sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass
es sich um eine generelle und sofortige Pflicht-maßnahme für
alle Geräte handele. Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz-
und Küchentechnik e.V. weist darauf hin, dass die geplanten
Regelungen für Feuerstätten erst noch Bundestag und
Bundesrat passieren müssen. Nach dem derzeitigen
Kenntnisstand sind moderate Übergangsfristen für emissionsträchtige
Altgeräte geplant. Eine allgemeine Messpflicht durch den
Schornsteinfeger ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich gilt für
technisch veraltete Geräte: Nachweis der Einhaltung
bestimmter Emissionsgrenzwerte, Nachrüstung, Austausch oder
Stilllegung mit Übergangsfristen in vier Stufen.
Erste Stufe betrifft 40 Jahre alte Geräte!
Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen
sein werden, sind Öfen, die vor dem 1. Januar 1975 einer so
genannten Typenprüfung unterzogen wurden - und damit 40 Jahre
und älter sind. Weitere drei Stufen folgen. Die vierte und
letzte Stufe, die nach derzeitiger Planung 2024 in Kraft
treten soll, umfasst alle Geräte, die ab 1995 bis zum in
Kraft treten der Novelle geprüft wurden.
Heute ehältliche Geräte erfüllen - unabhängig von der
Preisklasse - in der Regel die geplanten Grenzwerte der ersten
Stufe und genießen Bestandsschutz. Diesen Geräten droht
weder Stilllegung noch Filterzwang oder Austausch.
Handwerklich gearbeitete Feuerstätten, wie Backöfen, Grundöfen
etc. werden
von der neuen BImSchV ausgenommen!
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